Inhalt

Allgemein


Kapitel 1 - Arbeitsrecht (ca. 30 %)

Vorbereitung (Wiederholung Stoff Berufsschule 1. Jahr)

Themen Arbeitsrecht


Kapitel 2 - Betriebsverfassungsgesetz (ca. 30 %)

Vorbereitung (Wiederholung Stoff Berufsschule 1. Jahr):

Themen Betriebsverfassungsgesetz


Kapitel 3 - Sozialversicherungsrecht (ca. 10 %)

Vorbereitung (Wiederholung Stoff Berufsschule 1. Jahr):

Themen Sozialversicherungsrecht


Kapitel 4 - Arbeitsschutz und arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften und Bestimmungen (ca. 10 %)

Vorbereitung (Wiederholung Stoff Berufsschule 1. Jahr)

Themen Kapitel 4


Kapitel 5 - Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere Gewässer- und Bodenschutz, Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, Strahlenschutz und Schutz vor gefährlichen Stoffen (ca. 10 %)

Passende Prüfungsaufgaben zu Kapitel 4 und 5:

PrüfungAufgabe
Frühjahr 2017A4, A5
Frühjahr 2018A6, A7
Frühjahr 2019A6, A8
Frühjahr 2020A6, A7
Frühjahr 2021A6, A7
Frühjahr 2022A6, A7
Frühjahr 2023A5, A6
Frühjahr 2024A6, A7

Kapitel 6 - Produktverantwortung, Produkthaftung; Datenschutz (ca. 10 %)

Passende Prüfungsaufgaben:

PrüfungAufgabe
Frühjahr 2017A6
Frühjahr 2018A8
Frühjahr 2019A7
Frühjahr 2020A8
Frühjahr 2021A8
Frühjahr 2022A8
Frühjahr 2023A8
Frühjahr 2024A8

Textband - Übungsband (2023)

Textband2023- Kapitel 1.pdf
Textband2023- Kapitel 2.pdf
Textband2023- Kapitel 3.pdf
Textband2023- Kapitel 4.pdf
Textband2023- Kapitel 5.pdf
Textband2023- Kapitel 6.pdf


Aufgaben2023- Kapitel 1.pdf
Aufgaben2023- Kapitel 2.pdf
Aufgaben2023- Kapitel 3.pdf
Aufgaben2023- Kapitel 4.pdf
Aufgaben2023- Kapitel 5.pdf
Aufgaben2023- Kapitel 6.pdf


LoesungenTeil 1.pdf
LoesungenTeil 2.pdf


Zusatzmaterial


Prüfungsvorbereitung


Klassenarbeiten

Hinweis Zusatzpunkte zur Klassenarbeit:

  • Sie können bis zu 5 Zusatzpunkte erhalten.
  • Es wird eine alte Prüfungsaufgabe zu bearbeiten sein.
  • Neue Punkte = Punkte der Klassenarbeit + Zusatzpunkte
  • Berechnung der neuen Note: =6-5*(neue Punkte/38)

Dezember 2025

Lösung und Punkteverteilung

Aufgabe 1 - 5 Punkte

Übungsaufgabe 82
(1) Vereinbarung im Arbeitsvertrag mit 24 Arbeitstagen Urlaub statt 30 Tagen Urlaub in der Betriebsvereinbarung unwirksam!
(1) Arbeitnehmer dürfen nicht auf Rechte einer Betriebsvereinbarung, (eines Tarifvertrags oder des Gesetzes) verzichten. § 77 (3) BetrVG
(1) Ergebnis 1: Herr Jung hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub.
(1) Die gleichzeitige Vereinbarung eines höheren Gehalts ist wirksam!
(1) Ergebnis 2: Herr Jung hat weiterhin Anspruch auf die Zahlung von 3000 Euro pro Monat.
(es ist dabei egal ob es bei Vertragsabschluss eine Verknüpfung der beiden Ansprüche gab.)

ODER

Übungsaufgabe 97
(1) Nach § 7 SGB VII sind Versicherungsfälle Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(1) Die Verletzung muss in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.
(1) Dass der Unfall durch ein verbotswidriges Verhalten verursacht worden ist (Manipulation der Sicherheitsvorrichtungen), schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
(1) Ergebnis 1: Es liegt ein Arbeitsunfall vor.
(1) Ergebnis 2: die Berufsgenossenschaft muss (zunächst) die Kosten übernehmen.
(Später könnte Herr Schulze von der Berufsgenossenschaft in Regress genommen werden.)

Aufgabe 2 - Herbst 2023 - Aufgabe 4

a) 8 Punkte
(2) § 1 BetrVG: mind. 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer, von denen 3 wählbar sind.
(2) Arbeitnehmer = Arbeiter + Angestellte ohne leitende Angestellte - § 5 BetrVG
(2) wählbar sind alle Arbeitnehmer > 18 Jahre + mind. 6 Monate im Betrieb - § 8 BetrVG
(2) wahlberechtigt alle Arbeitnehmer > 16 Jahre - § 7 BetrVG

b) 6 Punkte
(2) Lörmann = wahlberechtigt und wählbar
(2) normaler Angestellter i.S.d. § 5 BetrVG (Lörmann ist kein leitender Angestellter)
(2) Tätigkeit in der Personalabteilung ist kein Hindernis
Hinweis: Wenn nur geschrieben wurde, dass er wählbar ist + § 3 Punkte

c) 2 Punkte
(2) alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai - § 13 BetrVG

d) 6 Punkte
Nach § 78a BetrVG (1) muss Pinkus (wenn er JAV-Mitglied wird) 3 Monate VOR (1) Beendigung der Berufsausbilung schriftlich (1) mitgeteilt werden, dass er nicht übernommen wird.
ABER: (1) Verlangt Pinkus innerhalb der drei Monate vor Ende der Ausbildung schriftlich (1) die Weiterbeschäftigung dann begründet sich automatisch (1) ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit.

Aufgabe 3 - Herbst 2023 - Aufgabe 5

a) 4 Punkte
(1) Ergebnis: Wegeunfall liegt vor
(1) Wegeunfall = Unfall zwischen Arbeit und Zuhause
(1) Umweg dann Wegeunfall, wenn triftiger Grund
(1) Fahrtzeitverkürzung ist triftiger Grund (= Ausnahme)

b) 4 Punkte
(2) Gesetzliche KV
(2) § 60 (1), (2) Nr. 2 SGB V
oder
(2) UV
(2) § 60 (1), (2) Nr. 2 SGB V (gilt auch: § 27 (1) SGB VII; § 8 (2) SGB VII)

c) 3 Punkte
Je (1) für z.B. Krankengeld, Gesundheitsförderung, Früherkennung von Krankheiten, Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, …

Dezember 2025 - Nachtermin

Lösung und Punkteverteilung

Aufgabe 1 - 5 Punkte

Übungsaufgabe 82
(1) Vereinbarung im Arbeitsvertrag mit 24 Arbeitstagen Urlaub statt 30 Tagen Urlaub in der Betriebsvereinbarung unwirksam!
(1) Arbeitnehmer dürfen nicht auf Rechte einer Betriebsvereinbarung, (eines Tarifvertrags oder des Gesetzes) verzichten. § 77 (3) BetrVG
(1) Ergebnis 1: Herr Jung hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub.
(1) Die gleichzeitige Vereinbarung eines höheren Gehalts ist wirksam!
(1) Ergebnis 2: Herr Jung hat weiterhin Anspruch auf die Zahlung von 3000 Euro pro Monat.
(es ist dabei egal ob es bei Vertragsabschluss eine Verknüpfung der beiden Ansprüche gab.)

ODER

Übungsaufgabe 97
(1) Nach § 7 SGB VII sind Versicherungsfälle Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(1) Die Verletzung muss in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.
(1) Dass der Unfall durch ein verbotswidriges Verhalten verursacht worden ist (Manipulation der Sicherheitsvorrichtungen), schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
(1) Ergebnis 1: Es liegt ein Arbeitsunfall vor.
(1) Ergebnis 2: die Berufsgenossenschaft muss (zunächst) die Kosten übernehmen.
(Später könnte Herr Schulze von der Berufsgenossenschaft in Regress genommen werden.)

Aufgabe 2 - Frühjahr 2024 - Aufgabe 3

je richtiger Zweig (1) - maximal 5 Punkte

Zweig der SozialversicherungTräger, z.B.
ArbeitsförderungBundesagentur für Arbeit
Krankenversicherunggesetzlich vorgeschriebene Krankenkasse
RentenversicherungDeutsche Rentenversicherung, Bund, Bundesknappschaft
PflegeversicherungPflegekasse
UnfallversicherungBerufsgenossenschaften

Aufgabe 3 - Frühjahr 2024 - Aufgabe 4

a) 4 Punkte - Wichtig ist hier das Wort die!
(2) Aufgabe der BG ist es, durch geeignete Maßnahmen und mit allen Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Unfallgefahren zu verhüten.
(2) Bei Eintritt des Versicherungsfalls soll die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Versicherten wiederhergestellt oder eine Entschädigung in Form von Geldleistungen an den Versicherten oder seine Hinterbliebenen geleistet werden.

b) 6 Punkte
Nach dem Sozialgesetzbuch wird dieser Unterschied nicht gemacht - es handelt sich um Arbeitsunfälle.
(3) Für den Arbeitgeber ist die Berechnung seiner Beiträge zur gesetzlichen UV unter anderem davon abhängig, wie viele Unfälle in seinem Unternehmen geschehen sind.
(3) Sogenannte “Wegeunfälle” können dem Arbeitgeber nicht angelastet werden und haben keinen Einfluss auf seinen Beitrag.

Aufgabe 4 - Frühjahr 2024 - Aufgabe 5

a) 6 Punkte
(1) § 99 Abs. 1 BetrVG
(1) In einem Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber
(1) vor jeder Einstellung den Betriebsrat zu unterrichten,
(1) die Bewerbungsunterlagen vorzulegen und
(1) über die Person und die Auswirkungen der geplanten Maßnahme Auskunft zu geben.
(1) Er muss die Zustimmung des Betriebsrates zu dieser Maßnahme einholen.

b) 7 Punkte
(2) Der Arbeitgeber kann die personelle Maßnahme vorläufig durchführen, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist.
(1) § 100 BetrVG
(2) Das Arbeitsverhältnis ist schwebend, bis der Betriebsrat zustimmt oder seine Zustimmung verweigert.
(2) Der Arbeitgeber muss den betroffenen Arbeitnehmer auf die Sach- und Rechtslage aufmerksam machen.

c) 6 Punkte
(2) Der Arbeitgeber muss innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates und
(2) die Feststellung beantragen, dass diese Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
(2) § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG