1.6 Arbeitskampf
Arbeitskampf dauert solange bis eine Einigung erzielt und ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde
Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber
Video: Tarifpartner, Tarifverträge ,Tarifverhandlungen und Arbeitskampf; Quelle: hanzKurz erklärt
Kampfmittel Arbeitnehmer: Streik
Streik = gemeinsame, planmäßige Arbeitsniederlegung
Ziel: Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen
Nur rechtmäßig, wenn:
- kein Verstoß gegen die Friedenspflicht
- verfolgte Ziele in einem TV geregelt werden dürfen
- verhältnismäßig (= wenn Schlichtung nicht erfolgreich war) → Warnstreik (= kurzfristige Arbeitsniederlegung)
Notiz: Unterstützungsstreiks sind unter Umständen zulässig
BAG, Urteil vom 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 Art. 9 Abs. 3 GG:
Gewerkschaftliche Streiks, die der Unterstützung eines in einem anderen räumlichen oder fachlichen Tarifgebiet geführten Hauptarbeitskampfs dienen, fallen unter die durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistete Betätigungsfreiheit von Gewerkschaften.
Die Zulässigkeit solcher Unterstützungsstreiks richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie sind rechtswidrig, wenn sie zur Unterstützung des Hauptarbeitskampfes offensichtlich ungeeignet, offensichtlich nicht erforderlich oder unangemessen sind.
Streikender Arbeitnehmer: Suspendierung der Arbeitspflicht; keine Lohnzahlung, Gewerkschaftsmitglieder erhalten Geld aus der Streikkasse
Teilnahme an rechtswidrigen Streik:
Arbeitgeber → Unterlassung- und Schadensersatzansprüche ggü. Gewerkschaft UND Arbeitnehmer
→ fristlose und außerordentliche Kündigung möglich
Kampfmittel Arbeitgeber: Aussperrung
Aussperrung = Arbeitnehmer werden nicht zur Arbeit zugelassen!
→ keine Lohnzahlung für alle Arbeitnehmer (nicht nur Gewerkschaftsmitglieder)