BS1 - 7. Arbeitsgericht
Info
Arbeitsgerichte sind zuständig für alle Streitigkeiten im Arbeitsleben.
Im Einzelnen sind dies Streitigkeiten zwischen
- Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeitsvertrag
- Auszubildenden und Ausbildenen aus dem Berufsausbildungsvertrag
- Den Tarifvertragsparteien aus dem Tarifvertrag
- Betriebsrat und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz
Aufbau der Arbeitsgerichte

Weshalb sind die Arbeitsgerichte mit ehrenamtlichen Richtern besetzt?
Die ehrenamtlichen Richter kennen die Berufspraxis, die Berufsrichter kennen die Gesetze.
Brauche ich einen Rechtsanwalt?
| Instanz | Name | Vertretung der Parteien |
|---|---|---|
| 1. Instanz | Arbeitsgericht | * Rechtsanwalt * Vertreter aus Verbänden * persönlich |
| 2. Instanz | Landesarbeitsgericht | * Rechtsanwalt * Vertreter aus Verbänden |
| 3. Instanz | Bundesarbeitsgericht | Rechtsanwalt |
Warum wird nach der Klageerhebung eine Güteverhandlung angesetzt?
In der Güteverhandlung wird versucht, durch einen Vergleich zu schlichten und unnötige Arbeit sowie Gerichtskosten zu sparen.
Wenn in der Güteverhandlung eine Einigung erzielt wurde, die Klage zurückgezogen wird oder ein Vergleich zustande kommt, fallen überhaupt keine Kosten an.
In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst, auch wenn sie in dem Verfahren gewinnt (es gilt also nicht das sonst herrschende Prinzip, dass der Verlierer eines Rechtsstreits die Kosten tragen muss).
Aufgaben Buch S. 63, Kapitel: Arbeitsgericht
Aufgabe 4 Überlegen Sie, weshalb die folgenden Regelungen für das Arbeitsgericht getroffen wurden:
- Die Gerichtskosten sind niedriger als bei anderen Gerichtsverfahren.
- Die Fristen für die Bearbeitung eines Rechtsstreits sind relativ kurz.
Aufgabe 5 Wie unterscheiden sich Berufung und Revision?
Lösung
Aufgabe 4 Damit die wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmer gegenüber den wirtschaftlich stärkeren Arbeitgebern nicht benachteiligt sind. Wären die Gerichtskosten hoch oder die Verfahren sehr langwierig, dann müssten viele Arbeitnehmer auf berechtigte Klagen verzichten.
Aufgabe 5 Bei der Berufung wird das ganze Verfahren noch einmal durchgeführt, d.h. neue Zeugen, Beweise usw. können vorgebracht werden.
Bei der Revision wird nur überprüft, ob die Verfahrenvorschriften eingehalten wurden, d.h., ob die vorhergehenden Instanzen das Recht richtig angewendet haben.