8. Sozialversicherungen
Info
Durch seine Berufstätigkeit wird ein Arbeitnehmer automatisch von den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung geschützt.
Um die Arbeitnehmer vor wirtschaftlicher Not zu schützen, ist die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung Pflicht für alle Arbeitnehmer
Ausnahmeregelungen gelten für Selbstständige, Beamte, Arbeitnehmer ab einem bestimmten Einkommen.

| Arten | Kranken- versicherung | Unfall- versicherung | Renten- versicherung | Arbeitslosen- versicherung | Pflege- versicherung |
|---|---|---|---|---|---|
| Beitrags- zahlung | 50 % AN 50 % AG | 100 % AG | 50 % AN 50 % AG | 50 % AN 50 % AG | 50 % AN 50 % AG |
| Beitrags- höhe | 14,6 % des Bruttoverdienstes + Zusatzbeiträge (ca. 1,6 %) | AG zahlen unterschiedliche Beträge | 18,6 % des Bruttoverdienstes | 2,6 % des Bruttoverdienstes | 3,4 % des Bruttoverdienstes (kinderlose AN zusätzlich 0,6 %) |
| Leistungen | * ärztliche Behandlung * Krankenhaus- aufenthalt * Mutter- schaftsgeld * Krankengeld * Medikamente | * Heilbe- handlungen * Renten (Verletzen-, Hinterbliebe- nenrente) * Verletztengeld * Sterbegeld * Unfall- verhütung | * Altersrente * Erwerbs- minderungs- rente * Hinter- bliebenenrente * Rehabilitations- maßnahmen | * Arbeitslosen- geld I * Arbeitslosen- geld II * Ausbildungs- beihilfen * Umschulungen * Berufs- beratung * Arbeits- vermittlung | bis zu 2005 Euro für die häusliche oder stationäre Pflege |
Aufgabe
Geben Sie an, welche Versicherung bei den folgenden Fällen jeweils zuständig ist:
Fall Versicherung a) Hauterkrankung einer Friseurin, verursacht durch Chemikalien am Arbeitsplatz b) Krankengeld einer Angestellten c) Arbeitslosengeld eines Arbeiters d) ärztliche Behandlung und Krankenhausaufenthalt nach einem Skiunfall e) berufliche Fortbildung eines Facharbeiters f) Altersruhegeld für einen 68-jährigen g) Hinterbliebenenrente für die Witwe eines Rentners h) Heimunterbringung eines pflegebedürftigen Rentners i) Heilbehandlung, Medikamente und Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall am Arbeitsplatz
Lösung
Fall Versicherung a) Hauterkrankung einer Friseurin, verursacht durch Chemikalien am Arbeitsplatz Unfallversicherung b) Krankengeld einer Angestellten Krankenversicherung c) Arbeitslosengeld eines Arbeiters Arbeitslosenversicherung d) ärztliche Behandlung und Krankenhausaufenthalt nach einem Skiunfall Krankenversicherung e) berufliche Fortbildung eines Facharbeiters Arbeitslosenversicherung f) Altersruhegeld für einen 68-jährigen Rentenversicherung g) Hinterbliebenenrente für die Witwe eines Rentners Rentenversicherung h) Heimunterbringung eines pflegebedürftigen Rentners Pflegeversicherung i) Heilbehandlung, Medikamente und Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall am Arbeitsplatz Unfallversicherung
Generationenvertrag - Probleme der Rentenversicherung
Info
Man spricht vom Generationenvertrag, weil die jeweils arbeitende Generation durch ihre Rentenversicherungsbeiträge die Renten der im Ruhstand befindlichen Generation bezahlt.
Problem
Die Zahl der Arbeitnehmer wird immer geringer, während die Zahl der Rentner immer mehr zunimmt, d.h., immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Renten finanzieren.
Beispiel: Derzeit finanzieren 100 Beitragszahler 51 Renten, im Jahr 2033 werden 100 Beitragszahler 68 Renten finanzieren müssen.
Lösungsvorschläge
- Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge
- Absenkung des Rentenniveaus
- Verlängerung der Lebensarbeitszeit
- Teilrenten
- staatliche Grundrente + eigene Altervorsorge
- staatlich geförderte private Vorsorge (z.B. Riester-Rente, Rürup-Rente)
Aufgaben Buch S. 74, Kapitel Sozialversicherungen
Aufgabe 1 a) Nennen Sie die fünf Zweige der Sozialversicherung und deren Träger. b) Wer bezahlt die Beiträge zu den einzelnen Versicherungen? c) Welche Personengruppen sind nicht sozialversicherungspflichtig? d) Nennen Sie drei Merkmale unseres Sozialversicherungssystems. e) Begründen Sie, weshalb unsere Sozialversicherung eine Pflichtversicherung ist.
Aufgabe 2 Mit einem schweren Herzinfarkt wird ein Arbeitnehmer in ein Krankenhaus eingeliefert. a) Wie wird der Unterhalt des Arbeitnehmers während der 14 Krankheitstage geregelt? b) Nennen Sie vier Leistungen der Krankenversicherung. c) Erläutern Sie die Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung.
Aufgabe 3 a) Wie finanziert die Rentenversicherung die Rentenzahlungen? Erklären Sie in diesem Zusammenhang den Begriff “Generationenvertrag”. b) Wie wirkt sich die künftige Bevölkerungsentwicklung auf den Generationenvertrag aus? Welche Lösungsvorschläge werden hierzu diskutiert? c) Geben Sie je zwei Beispiele an für Versichertenrenten und Hinterbliebenenrenten. d) Welche Faktoren bestimmen die Höhe der Altersrente?
Aufgabe 4 a) Worin besteht die wichtigste Aufgabe der Unfallversicherung und wie wird sie erfüllt? b) Welche Ereignisse könenn einen Unfallversicherungsanspruch auslösen? c) Nennen Sie drei Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. d) Wem und wie muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden?
Aufgabe 5 Welcher Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung ist in den folgenden Fällen zuständig? a) In ihrem Skiurlaub erleidet eine 17-jährige Auszubildende einen komplizierten Beinbruch. b) Eine Friseurin, die auf Haarfärbemittel allergisch reagiert, muss ihren Beruf aufgeben und umschulen. c) Nach einem schweren Schlaganfall muss ein 76-jähriger Rentner in ein Pflegeheim. d) Nach bestandener Gesellenprüfung wird Martin L. nicht von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen. Eine neue Stelle hat er noch nicht gefunden. e) Nach einer schweren Krankheit wird eine 48-jährige Arbeitnehmerin erwerbsunfähig.
Aufgabe 6 a) Nennen Sie drei Arbeitsförderungsmaßnahmen der Arbeitslosenversicherung. b) Unterscheiden Sie zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld.
Aufgabe 7 a) Geben Sie an, wer in der Pflegeversicherung pflichtversichert ist. b) Welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung? c) Begründen Sie die Notwendigkeit einer Pflegeversicherung.
Aufgabe 8 Auf der Fahrt zur Arbeit tankt ein Arbeiter. An der Tankstelle läuft er aus Unachtsamkeit in ein heranfahrendes Auto und wird erheblich verletzt. Die Berufsgenossenschaft leht die Kostenübernahme ab, da der Unfall nicht auf dem direkten Weg zur Arbeit passiert sei. a) Wie kann der Betroffene zunächst gegen den ablehnenden Bescheid vorgehen? b) Welches Gericht wäre bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zuständig und wie ist es zusammengesetzt? c) Welche Besonderheit unterscheidet diese Gerichtsbarkeit von anderen Gerichten?
Aufgabe 9 (Einstiegsfrage Kapitel 8) Begründen Sie anhand von einem selbst gewählten Beispiel die Notwendigkeit unserer Sozialversicherungen.
Lösungen
Aufgabe 1 1a) siehe Tabelle 1 1b) siehe Tabelle 2 1c) Beamte, Selbstständige, Arbeitnehmer deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. d) Wesentliche Merkmale unseres Sozialversicherungssystems:
- Die Versicherten zahlen einen Teil des Versicherungsbeitrages.
- Den anderen Teil zahlen die Arbeitgeber, die Unfallversicherung zahlen sie ganz.
- Die Versicherten haben einen Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistungen.
- Sozialversicherungen sind nach dem Selbstverwaltungsgrundsatz aufgebaut.
- Sozialversicherungen arbeiten nach dem Solidaritätsprinzip.
- Sozialversicherungen sind Pflichtversicherungen.
- Sozialversicherungen erhalten erhebliche Staatszuschüsse.
1e) Fast kein Arbeitnehmer kann heute genügend Geld zurücklegen, damit er bei Krankheit, Alter, Unfall oder Arbeitslosigkeit nicht in Not gerät. So betrugen im Jahr 2019 die durchschnittlichen Kosten für eine vollstationäre Behandlung 5088 Euro je Fall.
Aufgabe 2 a) Während der ersten sechs Wochen sind die Arbeitgeber verpflichtet, 100 % des Lohns weiterzuzahlen (Entgeltfortzahlung). Nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse. Es beträgt 70 % des Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90 % des letzten Nettoverdienstes.
b) Leistungen der Krankenversicherungen:
- Vorsorgeuntersuchungen
- Krankenpflege (ärztliche Behandlung, Arzneimittel, usw.)
- Krankenhauspflege
- Krankengeld
- Mutterschaftshilfe
c) Die Beitragsbemessungsgrenze ist das monatliche Höchsteinkommen für die Beitragsberechnung. Liegt der Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze, dann wird der Beitrag lediglich bis zu dieser Grenze berechnet. Allerdings wird auch ein Teil der Leistungen (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld) auf diese Höchstbeträge bezogen.
Aufgabe 3 a) Man spricht vom Generationenvertrag, weil die jeweils arbeitende Generation durch ihre Rentenversicherungsbeiträge die Renten der aktuell im Ruhestand befindlichen Generation bezahlt.
b) Auswirkung der Bevölkerungsentwicklung: Die Zahl der Arbeitnehmer wird immer geringer, während die Zahl der Rentner immer mehr zunimmt, d.h., immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Renten finanzieren.
Beispiel: Derzeit finanzieren 100 Beitragszahler 51 Renten, im Jahre 2033 werden 100 Beitragszahler 68 Renten finanzieren müssen.
Lösungsvorschläge: • Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge • Absenkung des Rentenniveaus • Verlängerung der Lebensarbeitszeit • Teilrenten • Staatliche Grundrente + eigene Altersvorsorge • Staatlich geförderte private Vorsorge (z.B. „Riester-Rente“ + „Rürup-Rente“)
c) Versichertenrenten: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten Hinterbliebenenrenten: Witwenrenten, Witwerrenten, Waisenrenten
d) Die Höhe der Altersrente hängt ab:
von der Anzahl der Versicherungsjahre des Rentners,
von der Höhe der Beitragszahlungen
vom Verhältnis zum durchschnittlichen Verdienst aller Rentenversicherten
von der Bevölkerungsentwicklung
Aufgabe 4 a) Die wichtigste Aufgabe der Unfallversicherung ist die Verhütung von Arbeitsunfällen. Zu diesem Zweck erlassen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Unfallverhütungsvorschriften und überwachen deren Einhaltung in den Betrieben. Bei Verstößen können sie Bußgelder verhängen.
b) Ein gesetzlicher Unfallversicherungsanspruch kann ausgelöst werden durch Einen Arbeitsunfall Einen Wegeunfall Eine Berufskrankheit
c) Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallverhütung Heilbehandlung (z.B. Arzneimittel, Krankenhausaufenthalt, ärztliche Behandlung) Verletztengeld (entspricht Krankengeld) Verletzenrente Hinterbliebenenrente Sterbegeld
d) Wird ein Arbeitnehmer mehr als drei Tage arbeitsunfähig, dann muss der Arbeitgeber den Arbeitsunfall durch eine Unfallanzeige melden. Er muss dazu den gelben Vordruck der Berufsgenossenschaft verwenden (2 Exemplare an die Berufsgenossenschaft, 1 Exemplar an das Gewerbeaufsichtsamt)
Aufgabe 5 a) Krankenversicherung (sinnvoll ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung) b) Unfallversicherung c) Pflegeversicherung d) Arbeitslosenversicherung e) Rentenversicherung
Aufgabe 6 a)
- Arbeitsvermittlung und Berufsberatung
- Arbeitsmarktforschung
- Förderung der beruflichen Bildung durch Unterstützung von Fortbildung, Umschulung oder Berufsausbildung
b) Arbeitslosengeld (ALG)
ALG erfordert eine Anwartschaftszeit
Es ist höher als das Bürgergeld. Versicherte mit Kind erhalten 67 % des pauschalierten Nettoverdienstes, Versicherte ohne Kind 60 % (Stand: 01.01.2023)
Die Dauer der Zahlung ist zeitlich begrenzt auf maximal 1 Jahr, bei älteren Arbeitnehmern gestaffelt: ab dem 50. Lebensjahr länger (bis 24 Monate). Auch von der Beschäftigungszeit hängt die Dauer der Zahlung ab.
Auf Arbeitslosengeld besteht ein Rechtsanspruch Bürgergeld
Bürgergeld erhalten alle erwebsfähigen Sozialhilfeempfänger und Langzeitarbeitslose.
Es wird nur ausbezahlt bei Bedürftigkeit
Die Zahlung ist bei älteren Arbeitnehmern zeitlich unbegrenzt
Aufgabe 7 a) Jeder, der krankenversicherungspflichtig ist. Wer eine private Krankenversicherung hat, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. b) Je nach Pflegebedürftigkeit unterschiedliche Zuschüsse zur ambulanten Pflege oder zur stationären Pflege c) Ein Monat in einem Pflegeheim kostet derzeit 2500 Euro – 4000 Euro, das liegt weit über dem derzeitigen Rentenniveau (Standardrente 2022: 1539 Euro).
Aufgabe 8 a) Der Betroffene wird zunächst Widerspruch bei der Berufsgenossenschaft einlegen. b) Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, wäre im Falle einer Klage das Sozialgericht zuständig. Alle Instanzen setzen sich aus Berufsrichtern und Laienrichtern zusammen. c) Die Verfahren vor dem Sozialgericht sind kostenfrei.
Aufgabe 9 Fast kein Arbeitnehmer kann heute genügend Geld zurücklegen, damit er auch bei Krankheit, Alter, Unfall oder Arbeitslosigkeit nicht in Not gerät. >Beispiele:
- Ein Monat in einem Pflegeheim kostet derzeit zwischen 2500 - 4000 Euro, das liegt weit über dem derzeitigen Rentenniveau.
- Ein Tag in einem Krankenhaus kostet heute 400-700 Euro, ein 3-wöchiger Aufenthalt zzgl. Behandlungskosten könnten sich nur wenige von ihren Ersparnissen leisten.
- Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt derzeit bei rd. 83 Jahren, das Pro-Kopf-Vermögen beträgt laut Global Wealth Report für das Jahr 2020 in Deutschland 85.370 Euro (USA: 260850 Euro). Mit diesem Geld könnte niemand seinen Lebensabend bestreiten.
- Angenommen, ein 28-jähriger Familienvater würde zehn Monate arbeitslos. Seine Ersparnisse würde kaum ausreichen, um diese Zeit zu überbrücken.