Probleme bei der Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit
Artikel: Scheinselbstständigkeit bei ITlern Quelle: brandeins.de
Muss man bei einer Lücke im Lebenslauf ehrlich antworten wenn man z.B. im Gefängnis war?
Antwort: Eine gute juristische Quelle/Urteil habe ich nicht gefunden.
Folgende zwei Artikel als Anhaltspunkt: Artikel: Das Recht zur Lüge Quelle: www.manager-magazin.de
Artikel: Wie man Lücken im Lebenslauf am besten kaschiert – und wann lügen okay ist Quelle: wwww.ksta.de
Beide Artikel schlagen vor einen längeren Auslandsaufenthalt ohne Bescheinigungen statt eines Gefängnisaufenthalts anzugeben. Inwieweit das sinnvoll ist, kann ich nicht beantworten. Im konkreten Fall lohnt es sich, sich mit einem Arbeitrechtsanwalt zu besprechen. Die Seite des Arbeitgebers wird bei Angabe von “längeren Auslandsaufenthalten” ohne Bescheinigungen von Krankheit, Gefängnis, Drogenentzug etc ausgehen und dementsprechend genauere Details zum Auslandsaufenthalt nachfragen.