1.5 Tarifvertrag
Gewerkschaften vs. Arbeitgeberverbände
I. Mantel- und Rahmentarifvertrag: allgemeine Arbeitsbedingungen
II. Lohn- und Gehaltstarifvertrag: kürzere Laufzeit
III. Firmentarifvertrag: Gewerkschaft und einzelne Unternehmen
IV. Flächentarifvertrag: regional/überregional
Grundsatz: TV gilt nur für tarifgebundene Parteien!
→ Arbeitnehmer = Gewerkschaftsmitglied
→ Arbeitgeber = Arbeitnehmerverbandsmitglied
Ausnahme:
TV wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt