1.5 Tarifvertrag

Gewerkschaften vs. Arbeitgeberverbände

I. Mantel- und Rahmentarifvertrag: allgemeine Arbeitsbedingungen
II. Lohn- und Gehaltstarifvertrag: kürzere Laufzeit
III. Firmentarifvertrag: Gewerkschaft und einzelne Unternehmen
IV. Flächentarifvertrag: regional/überregional

Grundsatz: TV gilt nur für tarifgebundene Parteien!
Arbeitnehmer = Gewerkschaftsmitglied
Arbeitgeber = Arbeitnehmerverbandsmitglied

Ausnahme:
TV wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt