Merke
Duale Ausbildung = Kombination von praktischer und theoretischer Ausbildung, Zusammenarbeit von Betrieb und Schule
| Lernort Betrieb: | Lernort Berufsschule: |
|---|---|
| Fachtheorie und Praxis 3-4 Tage pro Woche Kammerprüfung: Facharbeiterzeugnis/Gesellenbrief | Theorie (Fachtheorie und Allgemeinbildung) 1-2 Tage pro Woche Schulabschlussprüfung: Abschlusszeugnis der Berufsschule |
Vorteile und Nachteile der dualen Ausbildung
ÜA Seite 13, Aufgabe 3 und 4
Aufgaben
Aufgabe 3, Buch S. 13:
Welche Vorteile bietet die Ausbildung im dualen System?Vorteile
- praxisbezogene, abwechslungsreiche Ausbildung
- günstiger für den Steuerzahler
- das theoretische Wissen wird durch die Praxiserfahrung positiv erweitert
- höhere Motivation der Azubis durch die Praxiserfahrung
- neuere Entwicklungen sind schneller in den Betrieben als in der Berufsschule
- die Betriebe bilden ihre eigenen Fachkräfte aus (keine Stellenausschreibung, keine Einarbeitung nach der Ausbildung)
- Fachkräfte mit einer einheitlichen Berufsausbildung können leichter den Arbeitsplatz wechseln, da die Ausbildung bundesweit einheitlich geregelt ist
Aufgaben
Aufgabe 4, Buch S. 13: Nennen Sie drei mögliche Nachteile des dualen Systems.
Nachteile
- in vielen Berufen gibt es zu wenig Ausbildungsplätze
- unterschiedliche Qualität der Ausbildungsbetriebe
- Abstimmung zwischen Betrieb und Schule ist schwierig zu organisieren
- oft sehr spezialisierte Ausbildungsbetriebe
Alternativen zur dualen Ausbildung
Schulische Ausbildung
z.B. PTA, Erzieher Rein schulische Ausbildung, mit Praktikum
Nachteile:
- kein Praxisbezug
- keine Möglichkeit sich im Betrieb einzuleben
- eventuell Praxisschock nach der Ausbildung
Betriebliche Ausbildung
üblich z.B. in Großbritannien und den USA Reine betriebliche Ausbildung, keine Berufsschule
Nachteile:
- Theoretische Grundlagen fehlen
- Ausbildung ist nur auf einen Betrieb bezogen
- Schwierigkeiten einen andere Arbeitsstelle zu finden
Rechtliche Vorschriften
Berufsbildungsgesetz (BBiG) Rechte und Pflichten des Azubis Ausbildungsordnung
Ausbildungsordnung (§ 5 BBiG):
- Bezeichnung des Ausbildungsberufs
- Ausbildungsdauer (2/3 Jahre)
- Ausbildungsberuf: Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Ausbildung sind
- Ausbildungsrahmenplan: schriftliche Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsberufs
- Prüfungsanforderungen
Berufsausbildungsvertrag
Jugendarbeitsschutzgesetz