Aktuelle Gesetze: www.gesetze-im-internet.de Einzelnormen

Privatrechtöffentliches Recht
Büger - BürgerBürger - Staat
Staat - Staat
IndividualarbeitsrechtKollektives Arbeitsrecht
Arbeitnehmer vs. ArbeitgeberGewerkschaften vs. Arbeitgeberverbände
Betriebsrat vs. Arbeitgeber
Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz
nach Artikel 3 GG
Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz
nach dem AGG
(Allgemeines Gleichbehandlungsgsetz)
arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
Keine Benachteiligung aufgrund Rasse, Geschlecht, Religion,…Keine Benachteiligung aufgrund Rasse, Geschlecht, Religion,…keine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer
“Alle bekommen Weihnachtsgeld, nur Obelix der bekommt nix”

Normenkonkurrenz im Arbeitsrecht = Prinzipien des Arbeitsrechts

Prinzip
1Rangprinzipgesetzliche Regelungen, die gegen höherrangiges Recht verstoßen, sind nichtig (= ungültig) außer es ist ausdrücklich erlaubt, dass von ihr abgewichen werden kann (= Öffnungsklausel)
2Günstigerprinzipdie Regelung des niederen Rangs begünstigt den Arbeitnehmer und ist deshalb zulässig
3Spezialitätsprinzipzwei ranggleiche Regelungen widersprechen sich, dann gilt: spezielle Vorschrift vor allgemeiner Vorschrift;
z.B. Firmentarifvertrag vor Verbandstarifvertrag

Rangfolge im Arbeitsrecht

RangRechtsnorm
1Europarecht
2Grundgesetz
3Bundes- und Landesgesetze
4Tarifverträge
5Betriebsvereinbarungen
6Betriebliche Übung
7Arbeitsvertrag

Beispiel Textband Seite 3

Sachverhalt: Einzelarbeitsvertrag: 28 Arbeitstage Urlaub Betriebsvereinbarung: 32 Arbeitstage Urlaub Rahmentarifvertrag: 30 Arbeitstage Urlaub Firmentarifvertrag: 27 Arbeitstage Urlaub

Öffnungsklausel Juraforum.de Lexikon

Öffnungsklausel wirtschaftundschule.de Lexikon

Tarifvorrang und Betriebsvereinbarungen Hans Böckler Stiftung

Richterrecht

Prüfung

Richterrecht = aktuelle Rechtsprechung!!! Es gibt (noch) keine Gesetze!!! muss auswendig gewusst werden!

Richterrecht: Betriebliche Übung

Betriebliche Übung

Eine regelmäßige Leistung des Arbeitgebers (mindestens 3x) aus welcher der Arbeitnehmer schließen kann, dass die Leistung auf Dauer gewährt wird. Die betriebliche Übung wird (trotz fehlender vertraglicher Erklärung) zum Inhalt des Arbeitsvertrags! Beispiel: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tankgutscheine,… Wichtig: schwankende Höhe und/oder eine unterschiedliche Berechnung verhindern die Entstehung einer bÜ nicht! (neue Rechtsprechung!)

Verhinderung der Entstehung einer betrieblichen Übung: (neue Rechtsprechung! Vorsicht bei alten Prüfungen!)

  1. Keine Regelmäßigkeit
  2. Freiwilligkeitsvorbehalt VOR Entstehung

Beseitigung einer betrieblichen Übung: ja: einvernehmliche Aufhebung der bÜ ja: Änderungskündigung nein: gegenläufige/abändernde bÜ (neue Rechtsprechung!) nein: Anfechtung wegen Irrtum nein: Widerruf (Ausnahme: Widerruf bei Widerrufsvorbehalt, dieser muss aber unmissverständlich erklärt worden sein) nein: Betriebsvereinbarung

Ausführlicher: Betriebliche Übung Hensche Fachänwälte für Arbeitsrecht hensche.de

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