BS1 - 6. Tarifvertrag
Info
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag, in dem einheitliche Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer ganzer Wirtschaftszweige einer Region festgelegt werden.
Beispiele: Bauindustrie, Metallindustrie
Tarifverträge werden von den Tarifpartner abgeschlossen.
Tarifpartner auf Unternehmerseite (Arbeitgeber) = Arbeitgeberverbände
Tarifpartner auf Arbeitnehmerseite = Gewerkschaften
Die Tarifpartner werden auch Sozialpartner genannt.
Tarifautonomie: Die Tarifpartner sind unabhängig vom Staat (z.B. Regierung) und haben das Recht, selbstständig Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen.
Arten von Tarifverträgen
| Art | Inhalt | Laufzeit |
|---|---|---|
| Lohntarifvertrag Gehaltstarifvertrag | die Höhe der Entlohnung | ca. 1 Jahr |
| Manteltarifvertrag Rahmentarifvertrag | Arbeitsbedingungungen wie z.B. Pausen, Mehrarbeit, Arbeitszeit, Urlaub, Urlaubsgeld, Kündigung | ca. 3-5 Jahre |
| Lohnrahmentarifvertrag Gehaltsrahmentarifvertrag | Einteilung in Tarifgruppen, Zuordnung von Tätigkeiten zu den Tarifgruppen, Grundsätze der Arbeitsbewertung | mehrere Jahre |
Warum gibt es unterschiedliche Laufzeiten? Damit bei der jährlichen Lohnerhöhung die Inhalte des Manteltarifvertrages nicht neu verhandelt und beschlossen werden müssen. Die Inhalte des Manteltarifvertrages bleiben unverändert.
Geltungsbereich
Grundsätzlich gelten die ausgehandelten Tarifverträge nur für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die den Tarifvertragsparteien angehören.
Folge: Der Arbeitnehmer muss Mitglied einer Gewerkschaft sein und der Arbeitgeber Mitglied des Arbeitgeberverbandes. Sonst hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Regelungen des Tarifvertrages.
ABER!!! Tarifverträge können allgemein verbindlich sein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales können Tarifverträge auf Antrag der Tarifparteien für allgemein verbindlich erklären. Diese Tarifverträge binden dann auch diejenigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht im Arbeitgeberverband oder in der der Gewerkschaft sind.
Die Arbeitsbedingungen des Einzelarbeitsvertrags können gegenüber dem Tarifvertrag nur verbessert, aber nie verschlechtert werden. Beispiel: Übertariflicher Jahresurlaub ist möglich, untertariflicher nicht! Unabdingbarkeit: Von dieser Regel darf nicht abgewichen werden.
Aufgabe
Tarifgebunden sind nur diejenigen Arbeitnehmer, die der vertragsschließenden Gewerkschaft angehören und nur die Arbeitgeber, die dem vertragsschließenden Arbeitgeberverband angehören (oder selbst Tarifvertragspartner sind, wie z.B. Daimler, VW,…)
Beim Abschluss eines Arbeitsvertrages gelten die Tarifbestimmungen also nur wenn beide Vertragspartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) an den Tarifvertrag gebunden sind. Ausnahme: Der Tarifvertrag ist allgemein verbindlich!
Aufgabe: Kreuzen Sie an, ob der Tarifvertrag beim Abschluss eines Einzelarbeitsvertrages zugrundegelegt werden muss:
Fall Ja, der TV
ist verbindlichNein, der TV
ist nicht
verbindlicha) Der Arbeitgeber hat einen Haustarifvertrag abgeschlossen, der Arbeitnehmer ist Mitglied einer Gewerkschaft b) Der Arbeitgeber ist Mitglied des Arbeitgeberverbandes, der Arbeitnehmer gehört keiner Gewerkschaft an. c) Der Arbeitnehmer ist Mitglied in der Gewerkschaft, der Arbeitgeber ist Mitglied des Arbeitgeberverbandes. d) Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sind organisiert (also Mitglied in einer Gewerkschaft bzw. im Arbeitgeberverband) e) Der Arbeitnehmer ist in der Gewerkschaft, der Arbeitgeber jedoch nicht im Arbeitgeberverband.
Lösung:
Fall Ja, der TV
ist verbindlichNein, der TV
ist nicht
verbindlicha) Der Arbeitgeber hat einen Haustarifvertrag abgeschlossen, der Arbeitnehmer ist Mitglied einer Gewerkschaft x b) Der Arbeitgeber ist Mitglied des Arbeitgeberverbandes, der Arbeitnehmer gehört keiner Gewerkschaft an. x c) Der Arbeitnehmer ist Mitglied in der Gewerkschaft, der Arbeitgeber ist Mitglied des Arbeitgeberverbandes. x d) Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sind organisiert (also Mitglied in einer Gewerkschaft bzw. im Arbeitgeberverband) x e) Der Arbeitnehmer ist in der Gewerkschaft, der Arbeitgeber jedoch nicht im Arbeitgeberverband. x
Wichtige Begriffe aus dem Tarifvertragsrecht
Aufgabe
Ordnen Sie die folgenden Begriffe den richtigen Erklärungen zu:
Unabdingbarkeit des Tarifvertrags
Friedenspflicht
Allgemeinverbindlichkeit
Sozialpartner
Tarifautonomie
Begriff Erklärung Die Tarifvertragspartner sind unabhängig vom Staat und haben das Recht, selbstständig Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen. Der Staat besitzt kein Eingriffsrecht. Auf Antrag der Tarifparteien kann ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden. Er bindet dann auch diejenigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht organisiert sind. De Regelungen des Tarifvertrags sind Mindestleistungen, die im Einzelarbeitsvertrag nicht unterschritten werden dürfen (auch wenn der Arbeitnehmer sich z.B. schriftlich mit geringerem Lohn oder weniger Urlaub einverstanden erklärt). Verbesserungen für den Arbeitnehmer sind zulässig. Während der Laufzeit eines Tarifvertrags dürfen keine Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung) stattfinden. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften
Lösung
Begriff Erklärung Tarifautonomie Die Tarifvertragspartner sind unabhängig vom Staat und haben das Recht, selbstständig Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen. Der Staat besitzt kein Eingriffsrecht. Allgemeinverbindlichkeit Auf Antrag der Tarifparteien kann ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden. Er bindet dann auch diejenigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht organisiert sind. Unabdingbarkeit des Tarifvertrags De Regelungen des Tarifvertrags sind Mindestleistungen, die im Einzelarbeitsvertrag nicht unterschritten werden dürfen (auch wenn der Arbeitnehmer sich z.B. schriftlich mit geringerem Lohn oder weniger Urlaub einverstanden erklärt). Verbesserungen für den Arbeitnehmer sind zulässig. Friedenspflicht Während der Laufzeit eines Tarifvertrags dürfen keine Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung) stattfinden. Sozialpartner Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften
Tarifverhandlungen
Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband. Bei Einigung kommt ein neuer Tarifvertrag zustande. Ansonsten…
werden die Tarifverhandlungen als gescheitert erklärt.
Ein unabhängiger Schlichter versucht dann in einem Schlichtungsverfahren eine Einigung der Tarifpartner auszuhandeln.
Kommt eine Einigung zustande: neuer Tarifvertrag. Kommt keine Einigung zustande, wird die Schlichtung als gescheitert erklärt.
Gewerkschaftsmitglieder stimmen in einer Urabstimmung über einen Streik ab. Gestreikt wird, wenn mindestens 75 % der Gewerkschaftsmitglieder dem Streik zustimmen.
Eine mögliche Gegenmaßnahme der Arbeitgeber ist die Aussperrung.
Neue Verhandlungen beginnen. Über das Ergebnis stimmen die Gewerkschaftsmitglieder in einer Urabstimmung ab. Der Streik wird beendet wenn in dieser Abstimmung mindestens 25 % der Gewerkschaftsmitglieder dem neuen Tarifvertag zustimmen.

Tarifkompromiss
Tarifverhandlungen sind gekennzeichnet durch starke Interessengegensätze zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
| Gewrkschaften sind interessiert an | Arbeitgeberverbände sind interessiert an |
|---|---|
| * möglichst hohen Löhnen * möglichst viel Urlaub * möglichst kurzer Arbeitszeit * mehr Sozialleistungen * mehr Mitbestimmung | * möglichst niedrige Löhne * möglichst wenig Urlaub * möglichst langer Arbeitszeit * weniger Sozialleistungen * weniger Mitbestimmung |
Merke: Tarifverhandlungen sind immer Kompromisse.
Arbeitskampf
Der Streik
… ist das Kampfmittel der Arbeitnehmer. Sie legen die Arbeit nieder und hoffen, dass durch die Verluste, die dadurch den Arbeitgebern enstehen können, ihre Forderungen durchzusetzen sind. Wenn in einem Betrieb die Produktion ruht, haben die Arbeitgeber weiterhin Kosten aber keine Erträge.
Voraussetzung für einen Streik ist eine Urabstimmung, bei der 75 % der Gewerkschaftsmitglieder, die ihre Stimme abgeben, einem Streik zustimmen müssen.
Soll der Streik abgebrochen werden, müssen 25 % der Gewerkschaftsmitglieder zustimmen.
Die Aussperrung
… ist das Kampfmittel der Arbeitgeber. Sie schließen die Arbeitnehmer von der Arbeit aus und zahlen während dieser Zeit keinen Lohn. Besonders hart betroffen von der Aussperrung sind die nichtorganisierten Arbeitnehmer, da für Ausgesperrte kein Arbeitslosengeld bezahlt wird. Die Gewerkschaftsmitglieder erhalten von ihrer Gewerkschaft Streikgelder.
Verschiedene Streikarten
| Streikart | Erklärung |
|---|---|
| Wilder Streik | Streik ohne Urabstimmung und ohne Genehmigung der Gewerkschaft. Die Arbeitgeber sind in diesem Fall berechtigt, die streikenden Arbeitnehmer fristlos zu entlassen. |
| Schwerpunktstreik | Es werden nur die wichtigsten Betriebe eines Wirtschaftszweiges bestreikt. |
| Totaler Streik (Flächenstreik) | Alle Betriebe eines Wirtschaftszweiges werden bestreikt |
| Warnstreik | Die Arbeit wird für kurze Zeit unterbrochen, um die Streikbereitschaft zu zeigen. |
Volkswirtschaftliche Folgen von Streik und Aussperrung
Ein Arbeitskampf schädigt die gesamte Volkswirtschaft
- Ein Streik wirkt sich auf Zulieferer aus.
- Die Güterversorgung von Verbrauchern kann sich verschlechtern.
- Produktionsausfälle und verlorene Arbeitstage verschlechtern die Konjunktur.
- Das Wirtschaftswachstum und das Bruttoinlandsprodukt werden beeinträchtigt.
- Der Staat wird durch Steuerausfälle geschädigt.
- Die Sozialversicherungen erhalten geringere Einnahmen
- Bestreikte Unternehmen erleiden Produktionsausfälle, verlieren möglicherweise Aufträge und Kunden
- Gewerkschaften müssen Streikgeld zahlen
- Arbeitnehmer erhalten keinen Lohn sondern das niedrigere Streikgeld
- Nichtorganisierte Arbeitnehmer müssen von ihren Ersparnissen leben (bzw. Bürgergeld beantragen)
FAZIT: Verlorene Arbeitstage vermindern das Wirtschaftswachstum, das Bruttoinlandsprodukt und das Realeinkommen.
Lösen Sie folgende Aufgaben:
Aufgabe 1
Ihr Chef kündigt neue Arbeitszeiten an. Sie und Ihre sämtlichen Kollegen sind über diese Zeiten empört. Als der Chef nicht bereit ist, diese wieder zu ändern, beschließen alle Arbeitnehmer zu streiken.
a) Welche Streikart liegt vor?
b) Mit welchen Folgen müssen die Beteiligten rechnen? Begründen Sie Ihre Antwort.
Aufgabe 2
Angenommen, Sie sind Gewerkschaftssekretär bei der Gewerkschaft NGG (Nahrung, Genuss, Gaststätten). Im Rahmen der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Fleischerhandwerks sollen Sie entscheiden, welche Betriebe in Ihrer Stadt bestreikt werden müssen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Wahl:
- 4 große Supermärkte, viele Gewerkschaftsmitglieder
- 250 Fleischereien, kaum Mitglieder
- der örtliche Schlachthof, viele Mitglieder.
Welche Betriebe würden Sie bestreiken - alle, oder nur einen Teil? Begründen Sie Ihre Antwort.
Aufgabe 3
Wie wirkt sich die Aussperrung auf die betroffenen Arbeitnehmer aus?
Lösung:
Aufgabe 1 Wilder Streik, da Urabstimmung und Genehmigung der Gewerkschaft fehlen. Folgen: eventuell fristlose Entlassung der Beteiligten
Aufgabe 2 Den Schlachthof, da alle anderen Betriebe auf dessen Zulieferung angewiesen sind. Empfehlung: Schwerpunktstreik
Aufgabe 3 Sie erhalten keinen Zutritt zum Betrieb und dürfen nicht arbeiten. Da sie nicht arbeiten, erhalten sie keinen Lohn, Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikgeld.