2.4 Sozialgerichte (SGG)

Richtet über alles was das Sozialrecht betrifft:

  • Leistung Rente
  • Anerkennung Schwerbehinderung
  • Zahlung Arbeitslosengeld

Ablauf VOR der Klage = Widerspruchsverfahren (1. - 3.)

  1. Bescheid (Behörde)
  2. Widerspruch
  3. Erlass Widerspruchsbescheid (Behörde)
  4. Klage vor Sozialgericht
  5. Urteil

Es gilt die Offizialmaxime: Wesentliche Tatsachen sind von Amts wegen zu ermitteln (auszufüllende Vordrucke, Gutachten,…)
WICHTIG: Alle drei Instanzen sind kostenfrei (Ausnahme: eigene Rechtsanwaltskosten)

1. Instanz (Sozialgericht)

  • Anfechtungsklage
  • Leistungsklage
  • Feststellungsklage
  • Untätigkeitsklage

Berufung vor der 2. Instanz ist möglich, wenn...

  • Wert > 750 Euro
  • Sozialgericht eine Berufung zugelassen hat
    Frist: 1 Monat

2. Instanz (Landessozialgericht - LSG)

Revision vor der 3. Instanz ist möglich

Frist: 1 Monat

3. Instanz (Bundesarbeitsgericht - BAG - Erfurt)

Vertretungszwang durch Prozessbevollmächtigte