2.4 Sozialgerichte (SGG)
Richtet über alles was das Sozialrecht betrifft:
- Leistung Rente
- Anerkennung Schwerbehinderung
- Zahlung Arbeitslosengeld
Ablauf VOR der Klage = Widerspruchsverfahren (1. - 3.)
- Bescheid (Behörde)
- Widerspruch
- Erlass Widerspruchsbescheid (Behörde)
- Klage vor Sozialgericht
- Urteil
Es gilt die Offizialmaxime: Wesentliche Tatsachen sind von Amts wegen zu ermitteln (auszufüllende Vordrucke, Gutachten,…)
WICHTIG: Alle drei Instanzen sind kostenfrei (Ausnahme: eigene Rechtsanwaltskosten)
1. Instanz (Sozialgericht)
- Anfechtungsklage
- Leistungsklage
- Feststellungsklage
- Untätigkeitsklage
Berufung vor der 2. Instanz ist möglich, wenn...
- Wert > 750 Euro
- Sozialgericht eine Berufung zugelassen hat
→ Frist: 1 Monat
2. Instanz (Landessozialgericht - LSG)
Revision vor der 3. Instanz ist möglich
→ Frist: 1 Monat
3. Instanz (Bundesarbeitsgericht - BAG - Erfurt)
→ Vertretungszwang durch Prozessbevollmächtigte