Fragen aus dem Unterricht
Frage
Wenn man in einem öffentlich einsehbaren Chat den Chef oder Abteilungsleiter beleidigt – kann das zu einer Kündigung führen?
Antwort
Ja. Das kann eine Kündigung rechtfertigen – unter Umständen sogar fristlos.
Begründung
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Arbeitnehmer sind zur Rücksichtnahme auf den Arbeitgeber verpflichtet
→ § 241 Abs. 2 BGB -
Öffentliche Beleidigungen verletzen diese Pflicht erheblich.
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Besonders schwer wiegt:
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öffentliche Sichtbarkeit (WhatsApp-Gruppe, Facebook, Telegram etc.)
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Bezug zum Betrieb
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ehrverletzende oder herabwürdigende Aussagen
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Kündigungsrechtlich
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§ 626 BGB – fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
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Alternativ: verhaltensbedingte Kündigung (§ 1 KSchG), ggf. nach Abmahnung
Wichtige Rechtsprechung#
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BAG, Urteil vom 10.12.2009 – 2 AZR 534/08
→ Massive Beleidigungen des Arbeitgebers können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. -
LAG Baden-Württemberg, 22.06.2016 – 4 Sa 5/16
→ Beleidigungen in sozialen Netzwerken gelten als öffentlich, auch wenn sie „privat gemeint“ waren.
Frage
Was tun bei einer Polizeikontrolle, wenn eine Blitzer-App vermutet wird?
Muss das Handy eingeschaltet werden? Ist eine Blitzer-App verboten?
Antwort
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Blitzer-Apps während der Fahrt sind verboten.
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Handy muss nicht eingeschaltet oder entsperrt werden.
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Polizei darf nicht ohne Weiteres das Handy durchsuchen.
Rechtslage Blitzer-App
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§ 23 Abs. 1c StVO
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Verboten ist:
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das Betreiben oder Verwenden von Geräten oder Apps,
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die vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnen.
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Bußgeld + Punkt möglich.
Wichtig:
Die App zu besitzen ist nicht verboten – sie zu nutzen während der Fahrt schon.
Handy-Kontrolle durch Polizei
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Kein Zwang zum:
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Einschalten
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Entsperren
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Vorzeigen von Apps
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Durchsuchung nur bei:
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richterlichem Beschluss
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oder Gefahr im Verzug (§§ 102, 105 StPO)
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Frage
Kann man bei einer Polizeikontrolle eine Drogen- oder Alkoholkontrolle ablehnen?
Antwort
Ja – teilweise.
Es kommt darauf an, welche Art von Test.
Alkohol
Atemalkoholtest (Pusten)
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freiwillig
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darf abgelehnt werden
Blutprobe
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nicht freiwillig
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Anordnung durch Polizei möglich
→ § 81a StPO -
Seit Gesetzesänderung kein Richter mehr nötig
Drogen
Urintest / Wischtest
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freiwillig
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darf abgelehnt werden
Blutprobe
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zwangsweise möglich
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bei Verdacht auf Drogenfahrt
→ § 81a StPO
Wichtig
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Ablehnung ist kein Schuldeingeständnis
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Kann aber:
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zu Blutprobe führen
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Zeit kosten
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