1.4 Beendigung von Arbeitsverhältnissen

siehe Kapitel ...

! 1.4.3 Arbeitnehmer-Vertretung ! 2.1.2 Mitwirkung/Mitbestimmung Betriebsrat

Möglichkeiten

  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Tod des Arbeitnehmers
  • Befristung
  • Zweckereichung
  • Renteneintritt

Kündigung (= einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung)

1. Ordentliche Kündigung

  • ohne Grund möglich
  • Kündigungsfristen beachten Arbeitgeber: § 622 BGB Arbeitnehmer: 4 Wochen
  • nach Kündigungsschutzgesetz: 3 Möglichkeiten
  1. personenbedingte Kündigung
  2. verhaltensbedingte Kündigung
  3. betriebsbedingte Kündigung

Personenbedingte Kündigung

Hauptanwendung: Krankheitsbedingt, wenn

  • häufige Kurzerkrankungen
  • lange andauernde Krankheit
  • dauernde Leistungsunfähigkeit
  • erhebliche Leistungsminderung

Ablauf:

  1. Prognose Gesundheitszustand
  2. erhebliche Beeinträchtigung durch Fehlen im Betrieb
  3. Belastung ist vom Arbeitgeber nicht mehr hinzunehmen

Video: Kündigung wegen Krankheit; Quelle: WAF

Verhaltensbedingte Kündigung

  • Arbeitsverweigerung
  • Selbstbeurlaubung/Verspätung
  • sexuelle Belästigung
  • Störung des Betriebsfriedens

Ablauf:

  1. Abmahnung (= Beanstandungsfunktion + Warnfunktion)
  2. Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

  • außerbetriebliche Gründe: Auftragsrückgang, Rohstoffmangel, Absatzeinbruch
  • innerbetriebliche Gründe: Stilllegung, Rationalisierung

Weiterbeschäftigung ist nicht möglich, dann Sozialauswahl

Kriterien:

  1. Dauer Betriebszugehörigkeit
  2. Alter
  3. Unterhaltspflichten
  4. eventuelle Schwerbehinderung Immer in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat! eventuell Abfindungen!

Außerordentliche Kündigung

  • nur bei wichtigem Grund möglich: Diebstahl, sexuelle Belästigung, tätlicher Angriff,…
  • ohne (!) Kündigungsfristen

Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar Frist: 2 Wochen

2. Arbeitnehmervertretung

siehe Kapitel: 2.1.2!

§ 102 (1) S. 1 BetrVG: Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung (sonst ist die Kündigung unwirksam!)

Frist bei ordentlicher Kündigung: 1 Woche Frist bei außerordentlicher Kündigung: 3 Tage

3. Arbeitsgericht

Überprüft die Wirksamkeit der Kündigung Frist: 3 Wochen nach Zugang

4. Abfindung

Nur bei betriebsbedingter Kündigung! § 1a (1) KSchG § 1a (2) KSchG

5. Zeugnis

Unterscheidung: einfaches und qualifiziertes Zeugnis