1.4 Beendigung von Arbeitsverhältnissen
siehe Kapitel ...
! 1.4.3 Arbeitnehmer-Vertretung ! 2.1.2 Mitwirkung/Mitbestimmung Betriebsrat
Möglichkeiten
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Tod des Arbeitnehmers
- Befristung
- Zweckereichung
- Renteneintritt
Kündigung (= einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung)
1. Ordentliche Kündigung
- ohne Grund möglich
- Kündigungsfristen beachten →Arbeitgeber: § 622 BGB →Arbeitnehmer: 4 Wochen
- nach Kündigungsschutzgesetz: 3 Möglichkeiten
- personenbedingte Kündigung
- verhaltensbedingte Kündigung
- betriebsbedingte Kündigung
Personenbedingte Kündigung
Hauptanwendung: Krankheitsbedingt, wenn
- häufige Kurzerkrankungen
- lange andauernde Krankheit
- dauernde Leistungsunfähigkeit
- erhebliche Leistungsminderung
→ Ablauf:
- Prognose Gesundheitszustand
- erhebliche Beeinträchtigung durch Fehlen im Betrieb
- Belastung ist vom Arbeitgeber nicht mehr hinzunehmen
Video: Kündigung wegen Krankheit; Quelle: WAF
Verhaltensbedingte Kündigung
- Arbeitsverweigerung
- Selbstbeurlaubung/Verspätung
- sexuelle Belästigung
- Störung des Betriebsfriedens
→ Ablauf:
- Abmahnung (= Beanstandungsfunktion + Warnfunktion)
- Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung
- außerbetriebliche Gründe: Auftragsrückgang, Rohstoffmangel, Absatzeinbruch
- innerbetriebliche Gründe: Stilllegung, Rationalisierung
Weiterbeschäftigung ist nicht möglich, dann → Sozialauswahl
Kriterien:
- Dauer Betriebszugehörigkeit
- Alter
- Unterhaltspflichten
- eventuelle Schwerbehinderung → Immer in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat! → eventuell Abfindungen!
Außerordentliche Kündigung
- nur bei wichtigem Grund möglich: Diebstahl, sexuelle Belästigung, tätlicher Angriff,…
- ohne (!) Kündigungsfristen
→ Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar Frist: 2 Wochen
2. Arbeitnehmervertretung
siehe Kapitel: 2.1.2!
§ 102 (1) S. 1 BetrVG: Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung (sonst ist die Kündigung unwirksam!)
Frist bei ordentlicher Kündigung: 1 Woche Frist bei außerordentlicher Kündigung: 3 Tage
3. Arbeitsgericht
Überprüft die Wirksamkeit der Kündigung Frist: 3 Wochen nach Zugang
4. Abfindung
Nur bei betriebsbedingter Kündigung! § 1a (1) KSchG § 1a (2) KSchG
5. Zeugnis
Unterscheidung: einfaches und qualifiziertes Zeugnis